1. Anwendungsbereich
Gegenstand dieser AGBs ist die Überlassung von Infotainment durch y-doc Infotainment. Infotainment wird dem Kunden gegen eine einmalige Aktivierungsgebühr lt. Bestellschein überlassen. Infotainment besteht aus einem Abspielgerät sowie aus der durch y-doc zu erstellenden, auf DVD abgespeicherten, Präsentation (künftig “Infotainment-System“ genannt). Infotainment läuft wahlweise mit oder ohne Ton, schaltet sich täglich zu einer zu programmierenden Tageszeit ein und läuft zu den programmierten Zeiten. Zwischendurch wiederholt sich die Präsentation permanent automatisch. Die ablaufende Präsentation besteht aus der Präsentation des Kunden und Produktinformationen verschiedener Unternehmen. y-doc hat das Recht 5-6 Minuten thematisch passende Produktinformationen und Werbung einzuspielen. Das Abspielgerät kann auch außerhalb der fix programmierten Tageszeiten ein- und ausgeschaltet werden. An ordinationsfreien Tagen läuft Infotainment nicht. Die Gestaltung und Produktion der Präsentation sowie die Übertragung der Werknutzungsrechte für die Präsentation erfolgen durch y-doc Infotainment für die Laufzeit der Vereinbarung und für die angegebenen Ordinationsräume und sind für den Kunden kostenlos. Nach Ablauf der Vereinbarung verbleibt das Werknutzungsrecht ausschließlich bei y-doc. Das Gerät verbleibt zu jeder Zeit im Eigentum von y-doc.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und der ausdrücklichen Annahme durch y-doc zustande. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Auftragsbestätigung von y-doc an den Kunden oder durch faktische Überlassung des Infotainment-Systems durch y-doc an den Kunden.
3. Übergabe der Unterlagen, Präsentationserstellung
Der Kunde liefert y-doc binnen 4 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder Überlassung des Systems, die für die Präsentationserstellung maßgeblichen Unterlagen, bestehend aus einer Anleitung über den gewünschten Inhalt (PowerPoint, Word, etc. oder handschriftlich), Bilddateien, sowie Angaben zum gewünschten Erscheinungsbild (Logo, Schriften, Farben, etc.). Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten und verwerteten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Für die an y-doc übermittelten Unterlagen wird von y-doc keine wie immer geartete Haftung übernommen. y-doc übernimmt auch keinerlei Haftung für den Inhalt der Präsentation, insbesondere nicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Der Kunde hält y-doc hinsichtlich aller Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Material und dem gewünschten Inhalt schad- und klaglos. Die Zustellung von Infotainment an den Kunden erfolgt binnen 4 Wochen nach Freigabe der Präsentation durch den Kunden.
4. Anschluss von Infotainment
Der Kunde verbindet das Infotainment-Gerät durch das mitgelieferte Stromkabel mit dem Stromnetz. y-doc ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen oder Einschränkungen, die sich aus dem Betrieb von Infotainment ergeben. Der Anschluss von Infotainment muss an einem Netzanschluss erfolgen, welcher dauernd (24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche) in Betrieb ist.
5. Leistungen von y-doc
y-doc überlässt dem Kunden während der Vereinbarungsdauer ein Infotainment-System. Das System wird fertig konfiguriert durch ein von y-doc zu beauftragendes Unternehmen zugestellt. Die Zustellung erfolgt mit Standfuß. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fabrikneue Hardware, sehr wohl jedoch auf neuwertige Hardware. Kunden-Präsentationsänderungen sind bis zu 6-mal jährlich möglich und für den Kunden kostenlos. Änderungen der in die Kunden-Präsentation eingebetteten Produktinformationen sind für den Kunden nicht möglich. Der Kunde darf keine Werbung für Produkte oder Dienstleistungen Fremder in seine Präsentation aufnehmen. Bei Mangelhaftigkeit des Systems kann y-doc das System durch ein gleichwertiges Gerät zur Gänze ersetzen. y-doc übernimmt keine Garantie für den unterbruchlosen Betrieb. Störungsmeldungen werden während der üblichen Betriebszeiten entgegengenommen. Die Störungsbehebung erfolgt binnen 7 Werktagen nach Bekanntwerden.
6. Leistungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich die Zahlung der Aktivierungsgebühr nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnungslegung durch y-doc vorzunehmen. Die Kosten für den Betriebsstrom trägt der Kunde. Der Kunde ist außerdem verpflichtet das Infotainment-System während der Ordinationszeiten permanent in Betrieb zu halten und Störungen binnen 48 Stunden nach Auftreten zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, auf Infotainment ausschließlich Inhalte, die von y-doc geliefert werden, jedoch keine fremden Datenträger oder Rundfunk-Inhalte abzuspielen. Die Aufstellung mit Standfuss oder eine Wandmontage erfolgen an einer, für möglichst alle PatientInnen gut sichtbaren Stelle im Wartezimmer. Wurde nichts anderes vereinbart, nimmt der Kunde nach Absprache mit y-doc bei Domizilwechsel das Infotainment-System mit. Der Kunde lässt Erweiterungen sowie Wartungs- und sonstige Arbeiten an Infotainment ausschließlich durch y-doc oder durch von y-doc ermächtigte Dritte ausführen. Der Kunde gewährt y-doc und den von ihr beauftragten Dritten Zugang zum Infotainment-System. Verletzt der Kunde seine Leistungspflicht und entstehen dadurch erhöhte Unterhaltskosten, kann y-doc diese in Rechnung stellen. Für die Abrechnung mit jenen Firmen, die durch ihre Produktinformationen Infotainment mitfinanzieren, benötigt y-doc eine Bestätigung, dass Updates installiert werden. Diese Bestätigung erfolgt online oder liegt dem Gerät/der Update-DVD bei und wird unterzeichnet an y-doc retourniert.
7. Geistiges Eigentum
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Infotainment-System nur innerhalb des eigenen Wartezimmers und nur bis zum Ende der Vereinbarung benutzt werden darf. Die Nutzung außerhalb ist nicht gestattet.
8. Garantie
y-doc gewährt für Infotainment 36 Monate Garantie. Nach Ablauf dieser Garantie werden allfällige Reparaturen oder ein Geräteausstausch zu den für y-doc entstehenden Selbstkosten, maximal jedoch bis zur Höhe der zu Beginn verrechneten Aktivierungsgebühr, in Rechnung gestellt.
9. Vereinbarungsdauer, Kündigung und Vereinbarungsbeendigung
9.1
Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit schriftlich gekündigt werden.
9.2
Eine Kündigung durch y-doc erfolgt frühestens nach 36 Monaten unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist. Eine sofortige Kündigung durch y-doc kann erfolgen bei missbräuchlicher Verwendung von Infotainment, insbesondere bei Abspielen fremder Inhalte, bei Nicht-Betrieb oder bei nicht vertragskonformer Aufstellung/Anbringung, nach schriftlicher Aufforderung zur Besserung bzw. Unterlassung mit einer Nachfrist von 21 Tagen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung zur Besserung bzw. Unterlassung nicht binnen der Nachfrist von 21 Tagen nach, so kann y-doc mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach Beendigung der Vereinbarung ist das gesamte Infotainment-System sofort herauszugeben.
10. Haftung
y-doc haftet für allfällige Schäden nur, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von y-doc nachgewiesen wird. Die Beweislast dafür trägt der Kunde. Die Haftung für entgangenen Gewinn und für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürften der Schriftform.
Gerichtsstand Linz a. d. Donau |