Infotainment läuft ohne Ton auf Bildschirmen mit einer Bildschirmdiagonale von 15 Zoll oder auf Flachbildschirmen mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 20“. Der Ablauf der Show findet während der jeweiligen, von den Ärzten bekannt gegebenen Ordinationszeiten statt, wobei sich die Show regelmäßig so wiederholt, dass jeder Patient im Durchschnitt etwa zweimal pro Besuch erreicht wird.
Sollten wider Erwarten weniger als die gebuchten Standorte realisiert werden, so wird y-doc den Spot an den tatsächlich bestehenden Standorten so lange weiter schalten, bis die entgangenen Schaltungen zur Gänze aufgeholt wurden. Werden mehr als die von Ihnen gebuchten Standorte mit Infotainment ausgestattet, so legt y-doc ein für Ihr Unternehmen unverbindliches Angebot.
Die Gestaltung und Produktion des Spots sowie die Übertragung der Werknutzungsrechte für den Spot erfolgen durch y-doc Infotainment für die Laufzeit der Buchung und nur für das Medium „Infotainment im Wartezimmer“ und sind im Entgelt enthalten.
Die Auswahl der Standorte erfolgt durch y-doc Infotainment. Bei Wegfall von einzelnen Standorten hat y-doc Infotainment das Recht, selbständig Ersatzstandorte auszuwählen.
Sollte der Kunde trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen in Zahlungsverzug geraten, so ist y-doc Infotainment zur sofortigen Auflösung der Vereinbarung berechtigt.
Der Kunde hat das Recht auf kostenlose, quartalsweise Neuadaptierung seines Spots für das gebuchte Produkt. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 30 Tage vor Quartalsbeginn einlangend bei y-doc Infotainment die notwendigen Unterlagen zu übermitteln. Gehen die Unterlagen nicht rechtzeitig ein, so platziert y-doc Infotainment den zuletzt gültigen Spot ohne weitere Benachrichtigung.
Für die an y-doc Infotainment übermittelten Unterlagen wird von y-doc Infotainment keine wie immer geartete Haftung übernommen. y-doc Infotainment übernimmt auch keinerlei Haftung für den Inhalt des Spots, insbesondere nicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Diesbezüglich übernimmt der Kunde die Haftung, dass die zu bewerbenden Produkte mit keinem Werbeverbot belegt sind und die Werbung, insbesondere im Hinblick auf Arzneiwaren, zulässig ist. Die Haftung für entgangenen Gewinn und für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten und verwerteten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.
Der Kunde erklärt hiermit, hinsichtlich dieser vorstehend übernommenen Verpflichtungen, y-doc Infotainment schad- und klaglos zu halten.
y-doc Infotainment verpflichtet sich, bei Hard- und Softwareproblemen diese binnen sieben Werktagen nach Bekanntwerden zu beheben.
Gerichtsstand ist Linz a. d. Donau. |