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Allgemeine Geschäftsbedingungen für ÄrztInnen

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1. Anwendungsbereich
Gegenstand dieser AGBs ist die Überlassung von Infotainment durch y-doc Infotainment. Infotainment besteht aus einer durch y-doc zu erstellenden Präsentation. Zum Abspielen dieser Präsentation benötigt der Kunde ein Gerät. Dieses kann
Variante a) von y-doc bereitgestellt werden. In diesem Fall bleibt das Gerät zu jeder Zeit im Eigentum von y-doc.  Infotainment wird dem Kunden gegen eine einmalige Aktivierungsgebühr lt. Bestellschein überlassen.

Variante b) vom Kunden bereitgestellt werden. In diesem Fall fällt keine Aktivierungsgebühr an, sofern der Kunde diese Vereinbarung nicht vor Ablauf der 36-monatigen Vertragsbindung kündigt.

Infotainment läuft ohne Ton zu den Öffnungszeiten der Ordination. Die Präsentation wiederholt sich permanent automatisch. Die ablaufende Präsentation besteht aus der Präsentation des Kunden und Produktinformationen verschiedener Unternehmen. y-doc hat das Recht 6 Minuten Produktinformationen und Werbung einzuspielen. An ordinationsfreien Tagen läuft Infotainment nicht. Die Gestaltung und Produktion der Präsentation sowie die Übertragung der Werknutzungsrechte für die Präsentation erfolgen durch y-doc Infotainment für die Laufzeit der Vereinbarung und für die angegebenen Ordinationsräume und sind für den Kunden kostenlos. Nach Kündigung der Vereinbarung verbleibt das Werknutzungsrecht ausschließlich bei y-doc.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und der ausdrücklichen Annahme durch y-doc zustande. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Auftragsbestätigung von y-doc an den Kunden oder durch faktische Überlassung des Infotainment-Systems durch y-doc an den Kunden.
                 
3. Übergabe der Unterlagen, Präsentationserstellung
Der Kunde liefert y-doc binnen 4 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung die für die Präsentationserstellung maßgeblichen Unterlagen, bestehend aus einer Anleitung über den gewünschten Inhalt, Bilddateien, sowie Angaben zum gewünschten Erscheinungsbild (Logo, Schriften, Farben, etc.). Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten und verwerteten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Für die an y-doc übermittelten Unterlagen wird von y-doc keine wie immer geartete Haftung übernommen. y-doc übernimmt auch keinerlei Haftung für den Inhalt der Präsentation, insbesondere nicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Der Kunde hält y-doc hinsichtlich aller Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Material und dem gewünschten Inhalt schad- und klaglos. Die Zustellung von Infotainment an den Kunden erfolgt binnen 4 Wochen nach Freigabe der Präsentation durch den Kunden.

4. Anschluss von Infotainment
Die Aufstellung mit Standfuß oder eine Wandmontage erfolgen an einer, für möglichst alle Patienten gut sichtbaren Stelle im Wartezimmer. Die Montage des Infotainment-Systems erfolgt durch den Kunden und wird nicht von y-doc übernommen. Der Kunde verbindet das eigene oder das von y-doc zur Verfügung gestellte Abspielgerät mit dem Stromnetz. y-doc ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen oder Einschränkungen, die sich aus dem Betrieb von Infotainment ergeben. Der Bildschirm soll nicht unmittelbar dem Sonnenlicht ausgesetzt sein, soll nicht über einer Heizung montiert werden und muss frei zugänglich sein.

5. Leistungen von y-doc
Der Kunde muss zwischen zwei Leistungsvarianten wählen. y-doc verpflichtet sich, die damit einhergehenden Leistungen zu erbringen:

Variante a) Das Abspielgerät (auch Infotainment-System genannt) wird von y-doc für den Kunden bereitgestellt. y-doc überlässt dem Kunden während der Vereinbarungsdauer ein Infotainment-System. Dieses System beinhaltet sowohl das Abspielgerät als auch eine DVD bzw. einen USB-Stick mit darauf gespeichertem Präsentationsprogramm. Das System wird fertig konfiguriert durch ein von y-doc zu beauftragendes Unternehmen zugestellt. Die Zustellung erfolgt mit Standfuß oder Wandhalterung - diese Halterung ist selber zu montieren! Der Kunde hat keinen Anspruch auf fabrikneue Hardware, sehr wohl jedoch auf neuwertige Hardware. Bei Mangelhaftigkeit des Systems kann y-doc das System durch ein gleichwertiges Gerät zur Gänze ersetzen.

Variante b) Der Kunden verwendet ein eigenes, für eine einwandfreie Darstellung des Programms geeignetes Abspielgerät. y-doc sendet dem Kunden das Präsentationsprogramm, das auf einer DVD gespeichert ist, zu. Die Montage und Konfiguration des Abspielgerätes obliegt dem Kunden.

 

Für beide Varianten gilt:
Kunden-Präsentationsänderungen sind bis zu 6-mal jährlich möglich und für den Kunden kostenlos. Änderungen der in die Kunden-Präsentation eingebetteten Produktinformationen sind für den Kunden nicht möglich. Der Kunde darf keine Werbung für Produkte oder Dienstleistungen Fremder in seine Präsentation aufnehmen. y-doc übernimmt keine Garantie für den unterbruchlosen Betrieb. Störungsmeldungen werden während der Bürozeiten entgegengenommen.

6. Leistungen des Kunden
Der Kunde muss zwischen zwei Leistungsvarianten wählen und verpflichtet sich, die damit einhergehenden Leistungen zu erbringen:

Variante a) Das Abspielgerät (auch Infotainment-System genannt) wird von y-doc für den Kunden bereitgestellt. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Aktivierungsgebühr nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnungslegung durch y-doc. Versendet y-doc zur Präsentationsübermittlung einen USB-Stick, ist der Kunde verpflichtet, diesen bei Erhalt eines neuen USB-Sticks an y-doc zurück zu schicken. DVDs hingegen verbleiben beim Kunden. Wurde nichts anderes vereinbart, nimmt der Kunde nach Absprache mit y-doc bei Domizilwechsel das Infotainment-System mit. Der Kunde lässt Erweiterungen sowie Wartungs- und sonstige Arbeiten an Infotainment ausschließlich durch y-doc oder durch von y-doc ermächtigte Dritte ausführen. Der Kunde gewährt y-doc und den von ihr beauftragten Dritten Zugang zum Infotainment-System. Verletzt der Kunde seine Leistungspflicht und entstehen dadurch erhöhte Unterhaltskosten, kann y-doc diese in Rechnung stellen.

Variante b) Der Kunden verwendet ein eigenes, für eine einwandfreie Darstellung des Programms geeignetes, Abspielgerät. Für den Kunden fällt keine Aktivierungsgebühr an, sofern der Kunde diese Vereinbarung nicht vor Ablauf der 36-monatigen Vertragsbindung kündigt. Der Kunde erhält von y-doc eine DVD mit dem Präsentationsprogramm, das er über sein eigenes Gerät abgespielt.

Für beide Varianten gilt:
Der Kunde ist verpflichtet das Infotainment-System während der Öffnungszeiten der Ordination permanent in Betrieb zu halten und Störungen binnen 48 Stunden nach Auftreten zu melden. Die Kosten für den Betriebsstrom trägt der Kunde. Der Kunde montiert das Gerät so bzw. lässt das Gerät auf eigene Rechnung so montieren, dass es für möglichst viele PatientInnen gut sichtbar ist. Der Kunde verpflichtet sich, auf Infotainment ausschließlich Inhalte des jeweils aktuellen Programms, das von y-doc geliefert wird, jedoch keine fremden Datenträger oder Rundfunk-Inhalte abzuspielen. Für die Abrechnung mit jenen Firmen, die durch ihre Produktinformationen Infotainment mitfinanzieren, benötigt y-doc eine Bestätigung, dass Updates installiert werden. Diese Bestätigung erfolgt per E-Mail. Sollte diese Bestätigung trotz zweimaliger Erinnerung seitens y-doc nicht erfolgen, stellt dies einen Vertragsbruch dar. Dieser Vertragsbruch kann zu einer sofortigen Vertragsauflösung führen und von y-doc mit Schadenersatzansprüchen sanktioniert werden. Der Kunde ist verpflichtet, y-doc eine gültige E-Mail-Adresse zu nennen, die für die Bestätigungen zur Programm-Einspielung sowie für weiteren Schriftverkehr zwischen y-doc und dem Kunden genutzt wird. Sollte sich diese E-Mail-Adresse ändern, ist binnen 2 Wochen eine andere, aktive E-Mail-Adresse bekannt zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, seine Stammdaten auf Nachfrage von y-doc, jedoch maximal halbjährlich, über das online Kundenportal oder per E-Mail zu aktualisieren. 

7. Geistiges Eigentum
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Infotainment-System nur innerhalb des eigenen Wartezimmers und nur bis zum Ende der Vereinbarung benutzt werden darf. Die Nutzung außerhalb ist nicht gestattet.

8. Garantie
y-doc gewährt für Infotainment, sofern es sich um ein von y-doc zur Verfügung gestelltes Gerät handelt, 36 Monate Garantie. Abholung und Zustellung erfolgen via DHL oder einer Spedition. Nach Ablauf dieser Garantie werden allfällige Reparaturen oder ein Geräteaustausch zu den für y-doc entstehenden Selbstkosten, maximal jedoch bis zur Höhe der zu Beginn verrechneten Aktivierungsgebühr, in Rechnung gestellt. Verwendet der Kunde sein eigenes Gerät, gewährt y-doc keine wie immer geartete Garantie oder Gewährleistung.

9. Vereinbarungsdauer, Kündigung und Vereinbarungsbeendigung
9.1 Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit schriftlich gekündigt werden.
Für Variante b (der Kunde nutzt sein eigenes Gerät) gilt zusätzlich eine Bindefrist von 36 Monaten ab Vertragsabschluss. Bei einer vorzeitigen Kündigung seitens des Kunden wird eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von € 899,- inkl. 20 % USt. verrechnet. Ebenso wird bei einer gerechtfertigten, vorzeitigen Kündigung durch y-doc (betrifft Variante b) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 899.- inkl. 20 % Ust. fällig.
9.2 Eine Kündigung durch y-doc erfolgt frühestens nach 36 Monaten unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist. Eine vorzeitige Kündigung durch y-doc kann erfolgen bei missbräuchlicher Verwendung von Infotainment, insbesondere bei Abspielen fremder Inhalte, bei Nicht-Betrieb oder bei nicht vertragskonformer Aufstellung/Anbringung, nach schriftlicher Aufforderung zur Besserung bzw. Unterlassung mit einer Nachfrist von 21 Tagen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung zur Besserung bzw. Unterlassung nicht binnen der Nachfrist von 21 Tagen nach, so kann y-doc mit sofortiger Wirkung kündigen. y-doc behält es sich vor, diese Vereinbarung auch dann zu lösen, wenn zu wenige Werbeeinschaltungen für einen wirtschaftlichen Betrieb vorliegen. Nach Beendigung der Vereinbarung ist das gesamte Infotainment-System, sofern es sich um ein von y-doc zur Verfügung gestelltes Gerät handelt, sofort herauszugeben.
9.3 Die Kosten für Montage, Demontage und für evt. Ausbesserungsarbeiten trägt der/die Arzt/Ärztin selber.

10. Haftung
y-doc haftet für allfällige Schäden nur, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von y-doc nachgewiesen wird. Die Beweislast dafür trägt der Kunde. Die Haftung für entgangenen Gewinn und für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürften der Schriftform.

Gerichtsstand Linz a. d. Donau

Stand: August 2011