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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden

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1. Allgemeines
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und y-doc Infotainment getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Vertragsgegenstand
Infotainment im Wartezimmer läuft ohne Ton auf Bildschirmen mit einer Bildschirmdiagonale von 15 Zoll oder auf Flachbildschirmen mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 20 Zoll. Der Ablauf des Programms findet während der jeweiligen, von den ÄrztInnen bekannt gegebenen Ordinationszeiten statt, wobei sich das Programm regelmäßig so wiederholt, dass jedeR PatientIn im Durchschnitt etwa zweimal pro Besuch erreicht wird.

3. Auftragsbestätigung
Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder durch Einspielung des Werbespots in das Ordinationsprogramm. Abänderungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform. y-doc Infotainment behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Standorte und Laufzeit
Sollten wider Erwarten weniger als die gebuchten Standorte realisiert werden, so wird y-doc den Spot an den tatsächlich bestehenden Standorten so lange weiter schalten, bis die entgangenen Schaltungen zur Gänze aufgeholt wurden. Werden mehr als die von Ihnen gebuchten Standorte mit Infotainment ausgestattet, so legt y-doc ein für Ihr Unternehmen unverbindliches Angebot. Die Auswahl der Standorte erfolgt durch y-doc Infotainment. Bei Wegfall von einzelnen Standorten hat y-doc Infotainment das Recht, selbständig Ersatzstandorte auszuwählen.
Eine Gewährleistung für die Durchführung der Einspielung des gebuchten Beitrags bei allen gebuchten Standorten an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Auftrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ausgeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Freigabe für die einzuspielenden Inhalte sowie die Anlieferung des an die Ordinationen mitzusendenden Informationsmaterials zeitgerecht bis max. 10 Werktage vor dem gewünschten Einspielungstermin erfolgen. Erfolgen Freigabe und/oder Anlieferung verspätet, so behält sich y-doc Infotainment vor, den Auftrag erst mit dem nächsten darauf folgenden Monatswechsel auszuführen, wobei der so verpasste Buchungsmonat als konsumiert gilt und dem Kunden kein Recht auf Rücktritt, Rückvergütung oder Preisminderung erwächst.

5. Produktion und Werknutzungsrechte
Die Gestaltung und Produktion des Spots erfolgen durch y-doc Infotainment nur für das Medium „Infotainment im Wartezimmer" und sind ab einem Netto-Buchungsvolumen von € 3.000,- im Buchungsentgelt enthalten. Bei Buchungen in geringerem Ausmaß wird die Spoterstellung je nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
Die Werknutzungsrechte für den Spot  werden für die Laufzeit der Buchung an den Auftraggeber übertragen. Nach Ende der Zusammenarbeit verbleibt das Werknutzungsrecht ausschließlich bei y-doc Infotainment.

Übersteigt das Netto-Buchungsvolumen für 3 Monate € 3.000,-, so hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Neuadaptierung seines Spots für das gebuchte Produkt, sofern auch für die folgenden Monate das Netto-Buchungsvolumen wieder € 3.000,- übersteigt. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 30 Tage vor geplantem Spotwechsel, einlangend bei y-doc Infotainment, die notwendigen Unterlagen zu übermitteln. Gehen die Unterlagen nicht rechtzeitig ein, so platziert y-doc Infotainment den zuletzt gültigen Spot ohne weitere Benachrichtigung.

6. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

7. Tarife und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrags gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Steuern und Abgaben, zahlbar bei Auftragserteilung.
Sollte der Kunde trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen in Zahlungsverzug geraten, so ist y-doc Infotainment zur sofortigen Auflösung der Vereinbarung berechtigt.

8. Haftungsausschluss
Für die an y-doc Infotainment übermittelten Unterlagen wird von y-doc Infotainment keine wie immer geartete Haftung übernommen. y-doc Infotainment übernimmt auch keinerlei Haftung für den Inhalt des Spots, insbesondere nicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Diesbezüglich übernimmt der Kunde die Haftung, dass die zu bewerbenden Produkte mit keinem Werbeverbot belegt sind und die Werbung, insbesondere im Hinblick auf Arzneiwaren, zulässig ist. Die Haftung für entgangenen Gewinn und für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten und verwerteten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.

Der Kunde erklärt hiermit, hinsichtlich dieser vorstehend übernommenen Verpflichtungen, y-doc Infotainment schad- und klaglos zu halten.

y-doc Infotainment verpflichtet sich, bei Hard- und Softwareproblemen diese binnen sieben Werktagen nach Bekanntwerden zu beheben.

Gerichtsstand ist Linz a. d. Donau.

Stand: 22. Februar 2011